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Integration von Geflüchteten im Landkreis Dahme-Spreewald: Was von privaten Unternehmen erwartet wird, setzt die Kreisverwaltung selbst nicht um

Die privaten Unternehmen leisten bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in unserem Landkreis hervorragende Arbeit. Unter den Geflüchteten im Landkreis herrscht nahezu Vollbeschäftigung. Die Kreisverwaltung fordert vor allem von privaten Unternehmen Arbeitsmarktintegration, Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten.

Die Kreisverwaltung selbst hält sich bei der Beschäftigung von Geflüchteten jedoch auffällig zurück. Vorgebliche Sprachprobleme, die 2016 bestanden, dürften mittlerweile nicht mehr überall aktuell und auch nicht in jeder Position ausschlaggebend sein. “DIE LINKE wünscht sich mehr Engagement der Kreisverwaltung. Es kann nicht sein, dass die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten im Landkreis allein privaten Unternehmen überlassen wird. Die Kreisverwaltung selbst sollte mit gutem Beispiel vorangehen”, sagt Monika von der Lippe, co-Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Kreistag von Dahme-Spreewald.

Die Kreistagsfraktion der LINKEN hatte im Zusammenhang mit dem Bericht zum Stand der Integration (Vorlage 2019/136) nachgefragt:

1. Wie geht der Landkreis selbst beim Recruiting von Geflüchteten vor? Gibt es einen Erfahrungsaustausch mit Unternehmen?

Antwort: Im Jahr 2016 hat der Landkreis versucht, zwei Geflüchtete einzustellen. Herkunftsländer waren der Irak und Kenia. Eine der Bewerbungen wurde zurückgezogen, die andere war aufgrund fehlender Sprachkompetenzen nicht erfolgreich. 

Zweifel an der Sprachkompetenz von Geflüchteten sind auch der Grund dafür, warum der Landkreis sich aktuell nicht aktiv um Geflüchtete als Beschäftigte bemüht.

Einen Austausch mit Unternehmen gibt es nicht. Begründet wird das mit einem angenommenen unterschiedlichen Aufgabenprofil.

Geflüchtete selbst treten offenbar nicht von sich aus mit Bewerbungen zur Arbeitsaufnahme an den Landkreis heran.

2. Wie viele Auszubildende und Beschäftigte mit Fluchthintergrund sind derzeit beim Landkreis beschäftigt?

Antwort: Keine. 

3. Mitunter hat die Wohnsituation Auswirkungen auf die Beschäftigungschancen. Gemäß der Satzung des LDS über die Nutzung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung durch Personen, die aufgrund einer Änderung ihres ausländerrechtlichen Status nicht mehr vom Geltungsbereich des Landesaufnahmegesetzes des Landes Brandenburg erfasst werden, werden Benutzungsgebühren erhoben. Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 sind dafür im Produkt "31561 Unterbringung anerkannte Flüchtlinge" im Sachkonto 5458501 für das Jahr 2020 insgesamt 400.000 Euro eingeplant. Mit wie vielen Personen, die Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung sind und weiterhin in einer Einrichtung der vorläufigen Unterbringung leben, rechnen Sie dabei?

Warum nehmen Sie an, dass diese Einnahmen von 2019 auf 2020 um 150.000 Euro zurückgehen könnten?

Antwort: Ende 2018 waren 253 Personen betroffen. Am 30.11.2019 waren es 134. Dieser Trend wird fortgeschrieben.

Die Beantwortung erfolgte mündlich in der Sitzung des Kreistags am 18. Dezember 2019.

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