Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Monika von der Lippe

Gleichstellungsbericht im Parlament

Der 7. Landesgleichstellungbericht des Landes Brandenburg (Berichtszeitraum 2014-2018) zeigt, dass das 1994 eingeführte und 2013 novellierte Landesgleichstellungsgesetz ein wichtiges Instrument ist, um die Ziele »Gleichstellung von Frauen und Männern« sowie »Vereinbarkeit von Beruf und Familie« durchzusetzen, so die Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe.

Allgemein bewertet sie sowohl das Gesetz als auch die Umsetzung der Zielvorgaben in der Verwaltung in Brandenburg als gut – das wird insbesondere im Bundesvergleich deutlich. Die systematische Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes und die regelmäßige Berichterstattung sind entscheidend für eine gleichstellungsorientierte Personalentwicklung. Für die Zukunft heißt das: gesetzliche Vorgaben konsequent umsetzen, Dienststellen sensibilisieren, Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Arbeit stärken – und den anstehenden Generationenwechsel in der Verwaltung für weitere gleichstellungspolitische Maßnahmen nutzen. Die Landesbeauftragte selbst konnte in ihrem Wirken zusammen mit den Dienststellen und ihren Gleichstellungsbeauftragten einige Entwicklungen anstoßen. Dazu zählen u. a. die Erweiterung der Unterstützungsleistung für die kommunalen Beauftragten und die Vernetzung mit ihnen, sowie der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und der Netzwerkarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren. Diese Erfolgsgeschichte sollte verstetigt und ausgebaut werden. Der Bericht wurde am 5. Juni 2019 im Landtag debattiert. Die Drucksache ist hier nachzulesen: www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de